Tumoren der Haut
Bösartige Tumoren
der Haut: Wird die Diagnose "Hautkrebs" gestellt, so ist die radikale Entfernung des Tumors mit einer Sicherheits-Randzone notwendig. Es ist das Bemühen der Plastischen ChirurgInnen, wenig sichtbare bzw. störende Narben zu hinterlassen.
Neben dem einfachen, direkten Wundverschluss bei kleineren Tumoren stehen der Plastischen Chirurgie zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, eine kosmetisch möglichst wenig störende Narbe zu hinterlassen. So besteht die Möglichkeit, den Defekt durch Übertragung eines Hautstückes aus einem anderen Hautbezirk, mit einem "Hauttransplantat", zu decken.
Häufig kann die Defektdeckung auch durch Verschiebung von Haut aus der unmittelbaren Umgebung des Defektes mittels einer "Lappenplastik" möglich sein. Der Vorteil dieser Operationstechniken liegt darin, dass sich die aus der Umgebung in den Defekt verlagerte Haut nur sehr wenig von der ursprünglich vorgelegenen Hautqualität unterscheidet, und in Folge dessen ganz hervorragende kosmetische Ergebnisse erreicht werden können.
Gutartige Tumoren
der Haut: Zu den gutartigen Veränderungen der Haut zählen unter anderem angeborene oder erworbene Naevi (Muttermale), oberflächliche Neubildungen der Hornschicht (seborrhoische Keratosen oder auch Hämangiome (Blutschwamm).
Auch bei der Entfernung dieser Veränderungen finden alle Techniken der Plastischen Chirurgie ihre Anwendung.
In einigen Fällen (z.B. bei Hämangiomen oder bei eindeutig gutartigen Veränderungen) stellt auch die Laserbehandlung eine effektive und kosmetisch gute Behandlungsmöglichkeit dar. Keine Entfernung mit dem Laser sollte allerdings erfolgen, wenn eine feingewebliche Untersuchung notwendig ist, bzw. die Art des Tumors nicht 100% sicher als gutartig einzustufen ist.