Angeborene Handfehlbildungen

Hierzu gehören Schnürringe, komplexe Handfehlbildungen, Muskel- und Nervenschäden vor allem im Kindesalter.

Die Hypoplasie z.B. bezeichnet die Verschmächtigung des Knochens und der Weichteile, Eine Aplasie andererseits bezeichnet das Fehlen von Extremitäten oder Extremitätenteilen, eine Syndaktylie das Zusammengewachsensein von Fingern oder Zehen. Eine Hexadaktylie liegt vor, wenn eine Hand sechs Finger aufweist. Von einer Überschussfehlbildung (Riesenwuchs) spricht man, wenn ein Skelettabschnitt zwar die richtige Form hat, aber zu groß angelegt ist. Von einer Duplikation spricht man, wenn ein Skelettabschnitt mehrfach angelegt ist (z.B. sechs Finger an einer Hand).

Alle diese Beispiele angeborener Fehlbildungen bedürfen einer operativen Korrektur bereits im frühen Kindesalter, um die Funktion und Integrität der Hand als Greif- und Kommunikationsorgan zu erhalten bzw. zu verbessern. Dabei kommen komplexe und auf Grund der geringen Größe bei Kleinkindern besonders ausgefeilte Operationstechniken mit z.B. Hauttransplantationen, Gewebeverschiebungen, Knochenverlängerungen oder Fingerersatz durch Zehentransfer (d.h. eine eigene Zehe wird an die Stelle des fehlenden Fingers zur Verbesserung der Greiffunktion transplantiert) zur Anwendung.