1993-1995: Univ. Prof. Dr. Hildegunde Piza
1.) Welche Aufgaben, Schritte und Maßnahmen waren während Ihrer Präsidentschaft wesentlich?
Ich war im Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Plastische- und Wiederherstellungschirurgie von 1991 bis 1997, von 1993 bis 1995 als Präsidentin der Plastischen Chirurgie und von 1995 bis 1997 zuständig für PR-Aktivitäten.
1.1 PR-Aktivitäten:
Prof. Dr. Holle, mein Vorgänger als Präsident, hat mit Frau Meyer-Lange die PR-Aktivitäten begonnen, welche ich von 1992 bis 1997 sehr intensiv fortgesetzt habe. In den Jahren 1994 bis 1997 wurden fünf Folder über die verschiedenen Aufgaben der Plastischen Chirurgie entworfen und hergestellt:
- Brustwiederherstellung gemeinsam mit der Krebsgesellschaft Österreich
- Bösartige Tumore und Wiederherstellungsoperationen
- Narbenbehandlung
- Ästhetischer Folder
- Aufgaben der Plastischen-, Ästhetischen- und Wiederherstellungschirurgie
Im Rahmen der weltweiten Silikondiskussion, der Verletzung von Dr. Zilk, Bürgermeister der Stadt Wien, und wegen Patientenklagen wurden mehrere Fernsehauftritte, beispielsweise bei Vera Russwurm und Walter Schiejok, absolviert.
1.2 Fortbildung:
Fortbildung wurde eingeführt, ein Fortbildungsreferat eingerichtet. Die erste Round-Table-Diskussion zu diesem Thema fand 1994 bei der Jahrestagung der Plastischen Chirurgie in Baden bei Wien statt. Als erstes Pilotprojekt erfolgte 1997 in Fuschl/Sbg. eine Fortbildungstagung.
1.3. Silikonregister
Während dieser Zeit wurde das Silikonregister in Österreich eingeführt, eine sehr gute Kooperation mit Herrn Doz. Dr. Hoflehner aus Graz fand statt. Am 01.04.1992 wurde die neue Abteilung für Plastische- und Wiederherstellungschirurgie am Krankenhaus Lainz/Wien errichtet.
2.) Meilensteine der Plastischen Chirurgie in den letzten 40 Jahren
Während meiner aktiven Tätigkeit als plastische Chirurgin:
- mikrochirurgische Verpflanzung von Gewebe und Replantation von abgetrennten Körperteilen
- weltweit erste homologe Muskeltransplantation 1990 im Wiener AKH, anlässlich der Trennung von siamesischen Zwillingen an der Neurochirurgie im AKH Wien
- erste österreichische und weltweit zweite homologe Doppelhandtransplantation in Innsbruck (gefolgt von zwei weiteren beidseitigen homologen Handtransplantationen)
3. Welche Stellung hat die Österreichische Gesellschaft der Plastischen, Ästhetischen und Rekonstruktiven Chirurgie innerhalb der Medizin damals wie heute?
Im Laufe der Zeit gelang es durch großen Einsatz mit vielen anderen Fachrichtungen eine äußerst gute Zusammenarbeit – sowohl am Patienten wie wissenschaftlich - aufzubauen. Dies war eine sehr positive Kooperation, die mit großen Innovationen gesegnet war, zB mit der Allgemeinchirurgie bei Rekonstruktionen der Bauchdecke, der Brust, der Unfallchirurgie – Erhalt von Extremitäten durch den mikrovaskulären Gewebstransfer, der Wiederherstellung der Nerven nach verschiedenen Schädigungen, der HNO und Kieferchirurgie durch große Rekonstruktionen des oro-pharyngenealen Traktes mittels mikrovaskulärem Dünndarmersatz, in der Orthopädie mit funktionellen Rekonstruktionen nach Tumorresektionen usw.
Als große Auszeichnung für die Plastische- und Wiederherstellungschirurgie wertete ich auch die Wahl einer Plastischen Chirurgin zur ersten Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Chirurgie und den assoziierten Fachgesellschaften.
In dieser Funktion habe ich 2000 den Österreichischen Chirurgenkongress in Alpbach veranstaltet. Des weiteren wurde ich zur Präsidentin der Österreichischen Handchirurgen, der DAM und der Van Swieten-Gesellschaft gewählt.
4.) Wie wird Ihrer Meinung nach die Zukunft des Faches Plastische-, Ästhetische und Wiederherstellungschirurgie in den nächsten zehn Jahren aussehen?
Sie wird meines Erachtens in keiner Weise mehr so spannend, aufregend und mit Fortschritten gepflastert sein wie in den letzten 40 Jahren. Dafür gibt es viele Ursachen. Unter anderem sind es eine reduzierte Ausbildung in Chirurgie und chirurgischen Nebenfächern sowie eine verkürzte Arbeitszeit (laut Arbeitsgesetz) bei gleich bleibend langer Ausbildungszeit von sechs Jahren.
Aufgrund der geringen Möglichkeit von längeren Vertragsabschlüssen an Krankenhäusern gehen Kollegen relativ rasch in die „Privatpraxis“. Dort müssen sie überleben können. Meist widmen sie sich vorwiegend einer lukrativen Sparte der Wunschmedizin – nämlich der „Schönheitsmedizin“, deren Ziel in einer Verbesserung des Körpererscheinungsbildes liegt.
Die Anzahl der Auszubildenden an den Kliniken und Abteilungen für Plastische Chirurgie in Österreich wird in den nächsten zehn Jahren nicht steigen, daher wird die Anzahl der in die freie Praxis gehenden zunehmen – somit auch der Konkurrenzdruck.
Nischen – wie die ästhetische Handchirurgie, die Chirurgie des Äußeren Genitals aber auch nicht chirurgische Eingriffe – werden von mehreren Fachdisziplinen angeboten werden, da auch in anderen Fachrichtungen die Anzahl der von den Krankenhäusern abgehenden KollegInnen steigt.
Jemand, der in die freie Praxis geht und ein Anbieter von Leistungen ist, muss sich wie am freien Markt in Richtung Gewerbebetrieb entwickeln. Die derzeitige Ausbildungsordnung – das Medizinstudium und die Ausbildung zum FA - ist zeitaufwändig und kostet den Steuerzahlern viel. Man wird fast 12 Jahre „auch nur“ zum Arzt und nicht zum Dienstleister ausgebildet. Es ist also zu überlegen, ob in Zukunft die Plastische-, Ästhetische und Wiederherstellungschirurgie nicht einen anderen Weg einschlagen soll.
Jene Kollegen, die als Mediziner in der Ästhetischen Medizin tätig sind und ihr Know-How verkaufen wollen, sollten die Möglichkeit bekommen, Gewerbebetriebe zu führen. Das würde bedeuten, dass sie ein verkürztes Medizinstudium (ähnlich der Zahnheilkunde) auf sich nehmen, zusätzlich als KosmetikerInnen oder VisagistInnen usw. tätig sind und neben einer verkürzten Chirurgischen Ausbildung zusätzlich profunde Kenntnisse in der Führung eines Betriebes erwerben.
Dies hätte für die Kliniken den Vorteil, dass die ästhetischen „Unternehmer“ evventuell nur kurz an die Klinik rotieren und dadurch die ohnehin raren Ausbildungsstellen jungen Ärzten, die sich für die Wiederherstellungschirurgie entschieden haben, vorbehalten bleiben.
