Stellungnahme der ÖGPÄRC zu minderwertigen Brustimplantaten
19.01.2012
Plastische Chirurgen empfehlen verpflichtendes Implantatregister
Mit Ausnahme der PIP Implantate sind alle in Österreich verwendeten Implantate von höchster Qualität.
Im Zuge des Skandals rund um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP herrscht auch in Österreich Verunsicherung rund um die Frage, wie viele Patientinnen ohne ihr Wissen Trägerinnen solcher Implantate sind. Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) betont, dass die meisten der eingesetzten Implantate höchsten Qualitätsanforderungen entsprechen und verweist auf das Österreichische Implantatregister für Silikonimplantate, das die Fachärzte der Gesellschaft seit 1996 freiwillig führen.
Implantatregister sichert Qualität
Im Implantatregister werden alle Silikonkissen, die implantiert oder explantiert werden, anonym gemeldet. Es werden vor allem die Gründe für einen Implantatwechsel dokumentiert, weil diese unmittelbar mit der Qualität der Implantate in Zusammenhang stehen. Auf Grund der exakten Dokumentation und der hohen Anzahl an Implantaten können Komplikationen rasch und klar festgemacht werden. Alle Daten werden anonym dokumentiert. Mit Ende 2011 verzeichnete das Implantatregister 17.786 Implantate.
Die lückenlose Dokumentation belegt, dass keiner der Plastischen Chirurgen, die sich am Implantatregister beteiligen, ein PIP-Kissen eingesetzt hat. Darüber hinaus wurden auch keine anderen Qualitätsprobleme festgestellt, was bedeutet, dass mit Ausnahme der PIP Implantate alle in Österreich verwendeten Implantate von höchster Güte sind.
Gesetzliche Verpflichtung empfohlen
Das Register steht Ärzten aller Fachrichtungen offen, wird aber nur von Plastischen Chirurgen genutzt. Darüber hinaus ist es nicht verpflichtend, weshalb es in Österreich Operateure gibt, die nicht an das Register melden. Auch Implantate, die im Ausland eingesetzt werden, werden nicht eingetragen. Die ÖGPÄRC empfiehlt daher im Sinne der Qualitätssicherung anstelle einer freiwilligen eine gesetzliche Verpflichtung zur zentralen Dokumentation aller eingesetzten Implantate. Dies würde die Sicherheit der Patientinnen weiter erhöhen und die derzeitige Sicherheitslücke schließen.
Gütesiegel Registerpass
Die ÖGPÄRC rät verunsicherten Patientinnen, ihren Operateur zu kontaktieren und von ihm die Herkunft der verwendeten Implantate zu erfragen. Im Zuge jeder Brustoperation bei der Implantate eingesetzt werden, sollte auf die Ausstellung eines Registerpasses bestanden werden. Dieser ist ein Gütesiegel, da in ihm der Eingriff inklusive den verwendeten Produkten dokumentiert wird.
Über die ÖGPÄRC
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie ist die offizielle standespolitische Vertretung der FachärztInnen für Plastische Chirurgie. Jede FachärztIn für Plastische Chirurgie unterzieht sich nach ihrem Medizinstudium einer sechsjährigen Ausbildung an einer vom Gesundheitsministerium definierten und zugelassenen Ausbildungsstätte. Aufgrund des extrem breiten Spektrums ist es eine Notwendigkeit und Verpflichtung spezielle Techniken (wie z.B. Hauttransplantationen, Mikrochirurgie) zur Durchführung verschiedenster Eingriffe zu erlernen. Neben dem medizinisch technischen Know-how müssen die Plastischen ChirurgInnen auch über gezieltes psychologisches Einfühlungsvermögen verfügen.
Homepage der ÖGPÄRC: www.plastischechirurgie.org
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