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Plastische Chirurgie: Ja zu gesetzlichen Regeln für Schönheitschirurgie

22.09.2011

Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) begrüßt die Pläne des Österreichischen Gesundheitsministers Alois Stöger, eine gesetzliche Regelung für Schönheitschirurgie einzuführen. Plastisch-ästhetische Eingriffe sollten nur von Experten mit der entsprechenden Ausbildung durchgeführt werden. Die Fachärzte für Plastische Chirurgie sind hier kompetente Ansprechpartner.

In Österreich ist die Bezeichnung „Schönheitschirurgie“ nicht geschützt. Jeder Arzt ist per Gesetz dazu legitimiert, derartige Eingriffe vorzunehmen, auch wenn er nicht über die entsprechende Ausbildung verfügt. Univ.Doz.Dr. Helmut Hoflehner, Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) und stv. Leiter der Schwarzl Klinik meint dazu: „Wir begrüßen die Absicht des Gesundheitsministers gesetzliche Regelungen für Schönheitsoperationen einzuführen. Es handelt sich bei diesen Operationen in sehr vielen Fällen um medizinische Eingriffe, die immer mit Risiken wie Wundheilungsstörungen, Narbenbildung oder Komplikationen im Zuge der Narkose verbunden sind. Daher sollten nur Experten berechtigt sein, Operationen dieser Art durchzuführen. Das sind auf Grund ihrer Ausbildung Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, oder andere Fachärzte mit der entsprechenden Spezialisierung. Ein Bespiel dafür ist, wenn ein Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenkunde eine Nasenkorrektur vornimmt. Entsprechende Regelungen, die sich bewährt haben, gibt es beispielsweise bereits in Dänemark und Frankreich“. Auch sogenannte sanfte Eingriffe wie beispielsweise die Applikation von Botox oder diverse Laserbehandlungen sind nicht frei von Nebenwirkungen und sollten daher nur von Experten durchgeführt werden. Auch hier ortet die ÖGPÄRC durch die ungenaue gesetzliche Regelung Gefahren für Patienten und Patientinnen.

Verunsicherung von Patientinnen und Patienten
Die ÖGPÄRC hat den Schutz und die Aufklärung von Patienten zu ihren Kernanliegen gemacht und daher eine Fülle von Projekten konzipiert und umgesetzt. Beispiele dafür sind das Serviceprojekt, das speziell für verunsicherte Patienten designt wurde, die Erstellung von Guidelines zur Sicherung von Qualitätsstandards in der Plastischen Chirurgie und nun auch die Initiierung von Europäischen Qualitätsnormen, die 2013 fertig gestellt werden sollen. Doz. Hoflehner dazu: „Für uns sind Qualität und Patientensicherheit nicht nur Schlagworte. Unsere Projekte belegen das. Wir beführworten und betreiben auch aktiv die Aufklärung der Patienten. Leider sind in den Medien aber sehr oft missverständliche Informationen zu finden. Erst kürzlich wurde ein Buch präsentiert, in dem ohne wissenschaftlich fundierte Quellenangaben Horrorzahlen über Komplikationsraten verbreitet werden, die so nicht stimmen. Die Ergebnisse unserer Projekte und auch die internationale Fachliteratur belegen, dass 90 bis 95 Prozent aller Patienten nach ästhetischen Eingriffen zufrieden sind. Das Buch wirft den Ärzten, die ästhetische Eingriffe vornehmen auch pauschal vor, Zahlen und Verträge zu fälschen. Das ist unseriös und trägt nicht dazu bei, die Qualität zu verbessern sondern führt vielmehr zur Verunsicherung der Patienten.“

Serviceprojekt für verunsicherte Patienten nach ästhetischen Eingriffen
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie bietet verunsicherten Patienten nach bereits erfolgten ästhetischen Eingriffen die Möglichkeit, auf unkomplizierte Art und Weise kostenlos eine kompetente, fachliche Meinung einzuholen. Patienten, welche diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen, können sich unter der Hotline Nummer 0820 820 600 anmelden, ein Antragsformular wird anschließend zugeschickt.

Die Hotline gibt es seit acht Jahren. Pro Jahr rufen ca. 70 Patienten bei der Servicehotline an, ca. 24 Patienten nehmen eine Beratung in Anspruch. Hochgerechnet auf die geschätzten 40.000 ästhetischen Eingriffe pro Jahr in Österreich bedeutet dies einen Prozentsatz von 0,06 % an unzufriedenen Patienten. Man kann daher von einem sehr hohen Standard im Bereich der Ästhetischen Chirurgie in Österreich ausgehen. Trotzdem ist die ÖGPÄRC durch Maßnahmen der Qualitätssicherung bemüht die Zahl an unzufriedenen Patienten weiter zu reduzieren.

Die ÖGPÄRC
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) ist die standespolitische Vertretung der Fachärzte für Plastische Chirurgie in Österreich. Alle ordentlichen Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie haben eine spezielle sechsjährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und sind daher seriöse Ansprechpartner auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie.

Website der Gesellschaft: www.plastischechirurgie.org


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